Warum Bürger für Ahrensfelde (BfA) gegen den Haushalt 2025 stimmten

Auf der Tagesordnung der Gemeindevertreter-Sitzung vom 18.11.2024 galt es unter Top 8 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Ahrensfelde abzustimmen. Warum wir dagegen stimmten, lag insbesondere daran, dass die finanzielle Zuwendung für den Sportverein „1908- Grün-Weiss Ahrensfelde“ – konkret der Mietkostenzuschuss für eine Containerübergangslösung in Höhe von 36.000 Euro jährlich (festgelegt auf drei Jahre, die Mietkosten betragen monatlich 4.000 Euro, davon sind 75% Fördermittel, 25% Vereinsgeld) – im Haushalt eingeplant wurde. Damit sind wir nicht einverstanden, denn mit Gemeindegeldern sollte sorgfältig und gewissenhaft umgegangen werden.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist korrekt, dass ein Sportverein diese Mittel lt. Förderrichtlinie für die Vergabe von Zuschüssen zur Sportvereinsarbeit beantragen kann, was Grün-Weiss (GWA) auch in diesem Fall getan hat. Unstrittig ist, dass insbesondere Sportvereine viel Gutes für die Allgemeinheit tun: Sie stärken den Zusammenhalt generationenübergreifend und bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen tolle Freizeitangebote.

Und dennoch. Jetzt kommt das große ABER: Der gestellte Antrag von Grün-Weiss ist aus unserer Sicht inakzeptabel, weil der Antrag formal und inhaltlich nicht korrekt, intransparent und unvollständig ist. Trotzdem wurde dieser von einem Verantwortlichen der Verwaltung bearbeitet und schließlich von einem anderen Rathausmitarbeiter in den Haushalt eingestellt.

Auf die Schwächen und Fehler im Antrag haben wir bereits in der Septembersitzung des Finanzausschusses hingewiesen und den Antrag bereits abgelehnt; in der Gemeindevertretersitzung am 16. September 2024 haben wir aus denselben Gründen eine Rückstellung des Antrags gefordert. Unser Antrag auf Rückstellung, damit Unterlagen vom Verein noch eingereicht werden könnten, wurde jedoch von den Gemeindevertretern mehrheitlich abgelehnt.
Unsere Ablehnungsgründe – siehe Ratsinformationssystem, GV-Sitzung 16.9.24 unter Top 13.

Was genau ist am Grün-Weiss-Antrag nicht korrekt, weist Lücken auf bzw. hinterlässt Fragezeichen?

1. Der Antrag von Grün-Weiss beinhaltet kein Datum, wann der Antrag verfasst wurde – lediglich der Eingangsstempel der Verwaltung ist vorhanden.

2. Der Antrag beinhaltet kein Konzept für die Containerlösung. Z.B. Größe der Anlage und Platzierung auf dem Vereinsgelände. Für wie viele Mitglieder soll die Containerlösung errichtet werden und welche konkreten Beschwerden liegen von wem vor, dass diese Maßnahme notwendig ist. Drohen bei Nichtreagieren dem Verein ansonsten Konsequenzen?

3. Der Antrag beinhaltet keine konkrete Zielperspektive für die Endlösung und deren zu erwartenden Kosten. Laut Aussage des Vereinsvorsitzenden könnte die Endlösung der Bau eines Jugendhauses oder die geplante Gymnasium-Turnhalle sein. Die Nutzungsdauer der temporären Containerlösung könnte sich demnach verlängern. Eine finanzielle Planungssicherheit für die Gemeinde wäre demnach nicht möglich.

4. Der Antrag enthält keinen konkreten Kosten- und Finanzierungsplan.

5. Was ist der konkrete Förderbedarf (Das Mieten von Containern soll in Verbindung mit einer baulichen, investiven Maßnahme erfolgen: Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) und ist die Eigenbeteiligung des Vereins lt. 6.2 der Förderrichtlinie angemessen?
Bezogen auf die Richtlinie unter 6.2. d und e: Der Nachweis, ob der Verein die Folgekosten und geforderten Eigenleistungen erbringen kann, ist dem Antrag nicht zu entnehmen.
Laut dem Vereinsvorsitzender liegen dem Sachbearbeiter der Verwaltung nicht die vollständigen Vereinsunterlagen vor, die Aufschluss über die Eigenmittel des Vereins geben. Somit ist völlig unklar, ob der Verein in den Folgejahren die geforderten Eigenleistungen aufbringen kann oder nicht.

6. Der Antrag gibt keine Auskunft über die Höhe der Betriebskosten für die Containerlösung und wie teuer die Endlösung werden könnte.

7. Es steht nicht im Antrag, dass die Errichtungskosten für die Containerlösung inkludiert sind. Der Antrag enthält keine Übersicht über eingeholte Angebote für eine Containerlösung.

8. Der Antrag beinhaltet keinen Nachweis darüber, ob die Mehrheit der Vereinsmitglieder ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ahrensfelde haben. Lt. Richtlinie unter 2. d muss dieser Nachweis vorliegen.

In der Gemeindevertretersitzung am 18. November 2024 gab es zu diesem Tagesordnungspunkt einen mündlich gestellten Antrag der Fraktion BVB/FW (nachzulesen im Ratsinformationssystem), in dem beantragt wurde, dass für den Mietkostenzuschuss für die GWA-Containeranlage ein Sperrvermerk im Haushaltsjahr 2025 erlassen werden soll und die Mittel erst ausgezahlt würden, wenn der Verein ein detailliertes Finanzierungskonzept vorgelegt habe. Zudem wird darin GWA aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, aus dem ein detaillierter Zeitplan und eine konkrete Kostenaufstellung hervorgehen.


Uns ging dieser Antrag nicht weit genug, haben wir doch zu einem früheren Zeitpunkt bereits um Rückstellung gebeten, damit fehlende Unterlagen nachgereicht werden können. Zudem würde uns interessieren, wie viel finanzielle Eigenmittel der Verein überhaupt besitzt?

Deshalb ist der Antrag von BVB/FW nur teilweise richtig, weil die nötige Konsequenz fehlt. Von uns gab es deswegen keine Zustimmung.

Eine Rückstellung des Antrags von GWA und die Option eines Nachtragshaushalts für den GWA-Mietkostenzuschuss wären aus unserer Überzeugung sauber und folgerichtig gewesen. Denn somit ist es dem Verein gelungen, dass trotz dem formal nicht korrekten und inhaltlich unvollständigen Antrag, die Fördergelder im Haushalt eingestellt wurden, was hätte nicht passieren dürfen.

Man könnte dem Antrag von BVB/FW auch etwas Positives abgewinnen: Immerhin ist es gelungen, dem Sportverein aufzuerlegen, Versäumtes nachzuarbeiten und die Fördersumme wird nicht einfach nur „durchgewunken“.

Wir sind der Auffassung, dass alle Fördermittel-Anträge ordentlich in Form und Inhalt gestellt, bearbeitet und abgestimmt werden sollten. Schließlich geht es um Gemeindegelder, die wohlüberlegt und nicht mit einer „Auge-zu-drücken“-Mentalität verteilt werden dürfen.


Noch ein Hinweis für Vereine zum Thema: Eigenbeteiligung und Fördermittel

Eigenbeteiligung als Voraussetzung für Vereine

Geldgeber und Förderer setzen immer eine Eigenbeteiligung für geplante Vereinsprojekte voraus.

Wichtig: Die Hauptlast bei öffentlichen Förderungen trägt fast immer der Verein und die Förderung deckt lediglich einen kleinen Teil der Kosten. Das nennt man Fehlbetragsfinanzierung.

Keine Förderstelle finanziert oder fördert ein Projekt oder Vorhaben zu 100 Prozent. Darüber müssen sich als Antragsteller im Klaren sein.

Die Eigenbeteiligung von Vereinen können Sie entweder durch Mitgliedsbeiträge, freiwillige Spenden, Umlagen oder Sponsoring abdecken.

Quelle: www.vereinswelt.de

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