Einwohner können bald noch weniger mitbestimmen

Am 20. November 2023 haben die Gemeindevertreter unserer Gemeinde einstimmig die Einwohnerbeteiligungssatzung geändert. Konkret den Paragraphen 4. Die Änderung tritt ab 1.2.2024 in Kraft. Darin ist der Umgang geregelt, wie man mit den Anträgen der Einwohnerschaft umzugehen hat, die eine Einwohnerbefragung zu einem bestimmten Thema durchführen lassen möchten. Bisher legte der Hauptverwaltungsbeamte die Form der Einwohnerbefragung fest. Nun sind es die Gemeindevertreter, die das Befragungsverfahren festlegen können. Und außerdem haben die Gemeindevertreter dann die Möglichkeit, die Fragestellung und die Antwortmöglichkeiten einer von Bürgern beantragten Einwohnerbefragung nach ihrem Dafürhalten anzupassen, wenn 2/3 Mehrheit der anwesenden Gemeindevertreter dem zustimmen.

Die Krönung jedoch ist: Sie können einen Antrag auf Einwohnerbefragung auch ablehnen – wenn das 2/3 der Gemeindevertreter mittragen. Das ging bisher nicht! Wir gehen davon aus, dass dies der Fall sein würde, wenn die formulierte Fragestellung bzw. das Thema unbequem sind. Und bei der aktuellen Konstellation der Gemeindevertretung käme die 2/3 Mehrheit mit großer Wahrscheinlichkeit schnell zustande.

Leben wir in der DDR 2.0?

Es liegt die Vermutung nahe, dass man mit der Änderung des §4 Absatz (4) der Einwohnerbeteiligungssatzung den Bürgerwillen bewusst unterdrücken möchte. Untermauert wird diese Vermutung durch die Tatsache, dass die Gemeindevertreterin Christina Emmrich (Die Linke) einen Artikel zu diesem Thema im Märkischen Sonntag (Ausgabe Dezember 2023) veröffentlichen lassen hat. Die entscheidenen Sätze in diesem Text sind: “… In den letzten Monaten verstärkte sich vor allem in der Einwohnerschaft der Wunsch nach Befragungen, um Stimmungsbilder zur Entwicklung der Gemeinde einzufangen. Nicht immer uneigennützig, sondern nicht selten mit der Absicht, möglichst jede Entwicklung zu verhindern.” Geht man so mit der Meinung von Bürgern um? Ist das jetzt das neue Demokratieverständnis? Warum gibt es dieses demokratische Instrument “Einwohnerbefragung” wohl, doch nicht, weil man an den Bürgern vorbei entscheiden soll? Oder ist das jetzt DDR 2.0?

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Ergebnisse von Einwohnerbefragungen interessieren Gemeindevertreter nicht

Das Geschriebene lässt Raum für Interpretationen. Eine davon wäre diese: Die gewählten Gemeindevertreter interessieren sich nicht für den Bürgerwillen und die Meinungen der in Ahrensfelde lebenden Einwohner. Sie möchten kein Stimmungsbild zu bestimmten Themen haben, weil sie der Meinung sind, sie sind gewählt und können deswegen über alles entscheiden – vor allem wie sich die Gemeinde weiter entwickeln soll, ohne uns Bürger vorher in Kenntnis zu setzen. Die Bürger in der Gemeinde haben schlichtweg nichts zu melden – vor allem, wenn sogenannte “Stimmungsmacher” den Antrag mit hunderten Unterstützerunterschriften gestellt haben. Mit Demokratie hat das nicht zu tun. Auch nicht, wenn die Ergebnisse einer Befragung nicht einmal in einer öffentlichen Sitzung ausgewertet werden bzw. die anwesenden Gemeindevertreter bewusst kein Wort darüber verlieren möchten – so geschehen, als es um die Auswertung der Befragung “Wohngebiet in der Ulmenallee/Lindenberger Straße” ging. Das wollen und können wir nicht einfach hinnehmen und setzen uns deswegen für Bürgerbeteiligung, Transparenz und die uneingeschränkte Erhaltung von demokratischen Mitteln ein.


Einwohner können bald noch weniger mitbestimmen
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